Fachanwalt SAV Drucken

Zur Qualitätssicherung im Bereich der spezialisierten Anwaltstätigkeit hat der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) den Titel „Fachanwältin SAV / Fachanwalt SAV“ eingeführt. Fachanwälte gibt es heute in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Bau- und Immobilienrecht, Familienrecht sowie Haftpflicht- und Versicherungsrecht.

In Zusammenarbeit mit den Universitäten Zürich und Luzern hat der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) im Jahre 2007 erstmals den Titel „Fachanwalt SAV Erbrecht“ verliehen.

Voraussetzungen für die Führung eines Fachanwaltstitels des SAV sind überdurchschnittliche Erfahrungen im Fachgebiet, der erfolgreiche Abschluss einer akademischen Zusatzausbildung sowie permanente Weiterbildung.

Der Titel „Fachanwalt SAV“ garantiert dem Rechtssuchenden, dass der betreffende Rechtsanwalt in seinem Spezialgebiet nicht einfach nur gerne tätig wäre, sondern darin ein erfahrener und geprüfter Praktiker ist. Insofern ist der „Fachanwalt SAV“ mit dem „Facharzt FMH“ im Medizinbereich vergleichbar.
 
     

 

Fachanwalt Erbrecht

Marius Brem

Marius Brem
lic.iur., Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt SAV Erbrecht
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