Glossar Erbrecht | |
| Adoption | Adoption ist die Annahme eines Kindes. Damit entsteht ein Kindesverhältnis von Gesetzes wegen. Das Adoptivkind ist erbberechtigt wie ein leibliches Kind. Dagegen verliert es die Verwandtschaft und die Erbberechtigung zu den leiblichen Eltern. |

Marius Brem
lic.iur., Rechtsanwalt & Notar
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