Glossar Erbrecht | |
| Alleinerbe | Alleinerbe ist derjenige, der alleine (z.B. als einziges Kind) die Rechtsnachfolge des Erblassers angetreten hat. Mehrere Erben sind Miterben und in einer Erbengemeinschaft verbunden. |

Marius Brem
lic.iur., Rechtsanwalt & Notar
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