Glossar Erbrecht | |
| Anwachsung | Im Rahmen einer Erbengemeinschaft führt der Wegfall eines Miterben zum Anwachsen der Erbteile der übrigen Erben. Fällt einer von mehreren Miterben vor oder nach dem Erbfall weg, z. B. durch Tod, Ausschlagung, Erbverzicht, so wächst sein Erbteil den übrigen Erben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile an. |

Marius Brem
lic.iur., Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt SAV Erbrecht
Luzernerstrasse 51a
CH-6010 Kriens/Luzern
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können
Tel.: +41 41 318 40 60
Fax: +41 41 318 40 61