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Begriff Definition
Nachkomme

Nachkommen sind die Kinder einer Person und wiederum jener Nachkommen. Ob die Nachkommen, vorehelich, ausserehelich oder ehelich sind, spielt keine Rolle. Der Nachkomme hat ein gesetzliches Erbrecht und im Falle der Enterbung ein Pflichtteilsrecht. Mit dem Erblasser näher verwandte Nachkommen (z.B. Sohn) schliessen deren eigene Nachkommen (z.B. Enkel) von der Erbfolge aus. Die Enkel treten dafür bei Vorversterben des Elternteils in dessen Erbrecht und sein Pflichtteilsrecht ein (sog. Eintretensprinzip). Im Erbschaftssteuerrecht sind die Nachkommen regelmässig begünstigt.